Seit einiger Zeit sorgt die Meldung, dass es sich bei dem Begriff „Webinar“ um eine geschützte Markenbezeichnung handelt, für Verunsicherung. Eine nichtautorisierte Verwendung dieser Wortmarke könnte zu einer Abmahnung führen.
heise.de berichtet aktuell, dass bereits mehrere Löschanträge beim Markenamt vorliegen.
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